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19.04.2007
GLB begrüßt flexible Rückgabe der „Vorgriffsstunde“

Der Vorsitzende des Gesamtverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen (GLB), Ullrich Kinz, hat die Ankündigung von Frau Kultusministerin Wolff, den hessischen Lehrerinnen und Lehrern und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ihre geleistete Mehrarbeitsstunde ab dem Schuljahr 2008/09 zurückzugeben und ihnen dabei verschiedene Wahlmöglichkeiten zu eröffnen, ausdrücklich begrüßt.

Mit der Ankündigung der Kultusministerin wird klar, dass die seit 1998 von den Kolleginnen und Kollegen an berufsbildenden Schulen in erheblichem Umfang geleistete Mehrarbeit für diese nicht umsonst war und dass die Befristung auf zehn Jahre bzw. bis 2008 seitens des Dienstherrn ohne wenn und aber eingehalten wird, obwohl der „Schülerberg“ an den berufsbildenden Schulen zu diesem Zeitpunkt keineswegs kleiner wird. Damit gibt es für die Betroffenen nunmehr endgültig Sicherheit in dieser Frage, die zuletzt in den Kollegien für eine gewisse Unruhe gesorgt hatte. Die immer noch schwelenden Befürchtungen, dass die bereits geleistete Mehrarbeit dem Rotstift zum Opfer fallen bzw. auf unbestimmte Zeit verlängert werden könnte oder, wie in der ursprünglichen Verordnung vorgesehen, zum Ausgleich der Altersermäßigung herangezogen werde, sind somit endgültig vom Tisch, so Ullrich Kinz heute in Hanau.

Grundsätzlich positiv wertet Kinz die bei der Rückgabe der Vorgriffsstunde eingeräumte Wahlmöglichkeit für die Kolleginnen und Kollegen, welche über die im Hessischen Beamtengesetz (§ 83, Abs. 4) vorgesehene Regelung hinausgeht. Zwar geht der Landesvorsitzende des Berufsschullehrerverbandes davon aus, dass - auf Grund der in den letzten Jahren rapide gestiegenen Belastungen an den berufsbildenden Schulen - die Kolleginnen und Kollegen zum größten Teil die im Gesetz vorgesehene Regelung der jahrgangsweisen Rückgabe ihrer mehr geleisteten Unterrichtsstunden ab dem 50. Lebensjahr in Anspruch nehmen werden. Er kann sich aber auch vorstellen, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die einer Ausgleichszahlung in zwei Raten oder der Freistellung vom Dienst ein halbes Jahr vor der Pensionierung unter Beibehaltung der Dienstbezüge etwas abgewinnen können.

Für beide Wahlmöglichkeiten muss es nach Meinung des GLB-Landesvorsitzenden gegenüber der normalen Regelung einen deutlichen Attraktivitätszuwachs geben, damit diese nicht nur für das Land Hessen als Arbeitgeber erstrebenswert sondern auch für die Kolleginnen und Kollegen mit spürbaren Vorteilen verknüpft sind. Das Land Hessen profitiert von den genutzten Wahlmöglichkeiten ohnehin, da ohne diese ein Ersatzbedarf von mehreren hundert Stellen im Jahr 2008 gedeckt werden müsste.

Bei der vorgezogenen in Ruhestandsversetzung um ein halbes Schuljahr ist ein solcher Attraktivitätsgewinn für die Kolleginnen und Kollegen - wenn auch mit zeitlicher Verzögerung - durchaus erkennbar. Bei der Auszahlung eines Geldbetrages in Höhe von 12.400 €uro für einen Berufsschullehrer, wie der Presseinformation des HKM zu entnehmen ist, kommen nach Aussage von Ullrich Kinz aber doch starke Zweifel auf. Hier müsste nach Meinung des GLB-Landesvorsitzenden ein deutlich höherer Betrag zur Auszahlung kommen, der 10/25 bzw. 10/27 eines Jahresgehaltes der jeweiligen Besoldungsgruppe von Berufsschullehrkräften entspricht, womit man nach einer überschlägigen Rechnung des GLB auf Beträge von ca. 13.700 (Fachlehrer/-in A11) bis 19.900 €uro (Oberstudienrat/-rätin in A14) kommt, die ausgezahlt werden müssten. Dies ist nach fester Überzeugung des GLB der gerechte Betrag, welcher der bereits geleisteten Arbeit an den berufsbildenden Schulen in Hessen entspricht und in dem sich die gerechtfertigte Wertschätzung dieser Arbeit abbildet.
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